Wie auch in den vergangenen Jahren erreichen uns auch in diesem Herbst wieder Meldungen über Rauchbelästigungen, die durch das Verbrennen von Grünabfällen verursacht wird.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Grünschnitt gem. der Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) seit dem Jahre 2021 nicht mehr erlaubt ist.
Ausnahmen sind sog. Brauchtumsfeuer, wie Mai- oder Osterfeuer, die allerdings vorher bei der Ordnungsbehörde zu beantragen sind.
Es hat sicherlich niemand etwas gegen ein gemütliches, raucharmes Lagerfeuer wenn dabei trockenes und unbehandeltes Holz verwendet wird.
Pflanzliche Abfälle sind ein wertvoller Rohstoff, den wir auf dem Weg zur Klimaneutralität dringend benötigen, beispielsweise für die klimaneutrale Wärmeversorgung, als Grundstoff für die treibhausgasfreie Industrie oder als umweltfreundliches Düngemittel. Wer pflanzliche Abfälle verbrennt, sorgt nicht nur für Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft, sondern gefährdet auch die menschliche Gesundheit durch schädliche Emissionen.
Die Verbrennung und die damit verbundene Rauchentwicklung kann auch zu Irritationen führen! Entweder vermutet jemand einen Brand und verständigt sofort die Feuerwehr, was einen unnötigen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht. Dabei kann es zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige mit Geldbuße und auch zu Kosten für den unnötigen Einsatz kommen.
Oder, viel schlimmer, es wird angenommen es würde wieder jemand Grünschnitt verbrennen und ruft die Feuerwehr nicht. Was dazu führen kann, dass ein tatsächlicher Brand nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet wird und so Schaden an Eigentum oder sogar an Leib und Leben entsteht.
Ich möchte also darum bitten, den Grünschnitt in der dafür vorgesehenen Biotonne zu entsorgen. Größere Mengen nimmt der nahegelegene Recyclinghof entgegen. Eine andere, gute und kostengünstige Möglichkeit ist es auch, den Grünschnitt zu schreddern um damit Beete und Rabatten zu mulchen.
Eure Gemeindevertretung