Landesplanung Windenergie | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landesplanung Windenergie

Liebe Sierksrader*innen,

auf der Gemeindevertretersitzung am Montag haben wir informiert, dass die Gemeinde Sierksrade Einnahmen aus dem Windpark in Kastorf erhalten wird, und haben über einen Vertrag dafür abgestimmt.

In diesem Kontext wurde von anwesenden Bürgern kritisiert, dass wir nicht offen über die aktuelle Landesplanung informiert hätten. Der Grund dafür ist, dass wir als Gemeindevertretung darin keine aktive Rolle spielen. Trotzdem nehmen wir die Kritik an und informieren euch gern an dieser Stelle.

Prinzipien Windenergieplanung

In Schleswig-Holstein wurde vor einigen Jahren eine Landesplanung Wind vorgenommen. In dieser früheren Planung waren Sierksrader Flächen zunächst angedacht, in der endgültigen Version aber nicht enthalten.

Die damalige Planung reicht nicht aus, um das bundesweite Ziel zu erreichen, dass 2% der Landesfläche eines jeden Bundeslandes als Windpotenzialfläche ausgewiesen werden müssen.

In der Zwischenzeit wurde eine gemeindliche Planung ermöglicht, durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Diese ermöglicht es Gemeinden eine eigene Planung voranzutreiben, solange das Ziel von 2% („Rotor-Out“) nicht erreicht ist.

Die Gemeindevertretung Sierksrade strebt keine Nutzung dieser Gemeindeöffnungsklausel an. Es liegt auch kein solcher Antrag vor.

Zusätzlich erstellt das Land eine erneute eigene Planung, mit der das geforderte Flächenziel erreicht werden sollte. Diese Planung erfolgt ohne gemeindliches Zutun oder Anfrage. Das Amt und wir beobachten hier die Landesplanung, über die öffentlich informiert wird.

Details zur Landesplanung

Der Planungsprozess des Landes umfasst mehrere Abschnitte. Im Sommer wurde der erste Entwurf veröffentlicht. Bezeichnet ist das als „Teilfortschreibung zum Thema ,,Windenergie an Land'' des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021, Erster Entwurf Juni 2024“

Uns liegen ebenfalls nur diese öffentlichen Unterlagen und eine Zusammenfassung dergleichen vom Amt vor.

Es gibt die Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme in diesem Prozess bis zum 9. September 2024.

Aktivitäten & nächste Schritte

Wenn ein Unternehmen einen Windpark errichten möchte, müssen Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden eingeholt werden. Dieser Prozess ist heute in Sierksrade noch nicht möglich, denn vorher sind weitere Schritte notwendig:

  • Weitere Entwicklung der Landesplanung. Der oben beschriebene erste Entwurf reicht noch nicht für einen Antrag, es wird weitere, erwartungsgemäß immer detailliertere Entwürfe (und Beteiligungsverfahren) geben, bis der Plan endgültig definiert ist.

  • Vogelschutzgutachten und andere Fachgutachten gemäß Vorgaben der Genehmigungsbehörden

  • Gesicherte Flächen. Ein Unternehmen muss sich die Nutzungsrechte bei den Eigentümern der Flächen vertraglich sichern, um einen Bauantrag stellen zu können. Einen solchen Vertrag können Eigentümer und Energieunternehmen eigenständig schließen und damit das Projekt starten. Erst später wird man aber wissen, ob eine Genehmigung der Behörden zum Bau erteilt wird.

Nach unseren Informationen gibt es Gespräche zwischen Eigentümern und möglichen Partnerunternehmen, es ist aber noch kein Vertrag geschlossen worden. Wissen können wir das als Gemeinde nicht. Wir setzen uns aber dafür ein, dass sich das Unternehmen, sobald es ausgewählt wurde, öffentlich vorstellt, und haben dafür auch erste positive Rückmeldungen bekommen.

In Summe ist also nicht klar, ob bei den weiteren Landesplanungen Sierksrade noch berücksichtigt wird. Wenn ja, wird es etwa 3-6 Jahre dauern, bis Windmühlen stehen. Die Laufzeit ist nach EEG in der Regel dann 20 Jahre, bevor entweder repowered oder abgebaut wird.

Auswirkungen von Windkraft auf die Gemeinde

Das Beispiel des Vertrags für Kastorf zeigt, dass ein Windpark in jedem Fall finanzielle Bedeutung für eine Gemeinde hat – konkret vor allem durch zwei Bestandteile

  • 0,2ct pro produzierter kWh werden an die umliegenden Gemeinden im Umkreis von 2,5km anteilig verteilt (§6 EEG 2023) Die Leistung einer WKA ist natürlich von vielen Faktoren abhängig, bei einer beispielhaften Leistung von 10.000.000 kWh / Jahr entspricht das 20.000€ (5MW-Anlage an Land, Quelle: Windenergie an Land | Umweltbundesamt)

  • Gewerbesteuer wird anteilig vor Ort fällig, durch Abschreibungen und hohe Kosten wird dieser Beitrag aber deutlich geringer als der obige

Die allgemeinen Vor- und Nachteile von Windenergieanlagen werden wir hier nicht abwägen. Es ist klar, dass es persönliche Interessen und politische Meinungen gibt. Auch die allgemeinen Energiewende-Themen, Bundespolitik, Europapolitik, Netzentgelte etc. erörtern wir hier nicht.

Herzliche Grüße

Eure Gemeindevertretung